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Familiengerichtsverfahren

Beschreibung

bei Trennung und Scheidung

Der Bezirkssozialdienst berät Eltern, die sich trennen wollen, getrennt und/oder geschieden sind sowie deren Kinder zur Fragen der Erziehung, zur Ausübung der elterlichen Sorge und des Umgangs. Der Bezirkssozialdienst wird vom Gericht am familiengerichtlichen Verfahren beteiligt, wenn Entscheidungen zum Sorgerecht oder Teilen des Sorgerechts getroffen werden sollen. Mit Eltern, Kindern und Jugendlichen wird stets an einer einvernehmlichen Lösung zur Ausübung der elterlichen Sorge und des Umgangs gearbeitet.


Amt/Fachbereich

Fachdienst Soziale Dienste, Jugendberufshilfe


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Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson