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Gewerbeabmeldung

Beschreibung

Wird der Betrieb aufgegeben oder in einen anderen Meldebezirk (andere Kommune) verlegt, ist das Gewerbe unverzüglich abzumelden (§ 14 Abs. 1 Nr. 3 Gewerbeordnung).


Amt/Fachbereich


Amt/Fachbereich

Gewerbeüberwachung


Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie die Gewerbeabmeldung persönlich vornehmen möchten, benötigen Sie lediglich Ihren Personalausweis. Wenn Sie die Gewerbeabmeldung per Post oder auf dem elektronischen Weg einreichen möchten, verwenden Sie bitte das zur Verfügung stehende Formular und fügen Ihren Personalausweis in Kopie bei.


Hinweise und Besonderheiten

Sie können Ihre Gewerbeabmeldung (bzw. Anmeldung, Ummeldung) mit den erforderlichen Unterlagen auch über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW online abmelden.


Kosten


Kosten

Bei der Gewerbeabmeldung entstehen Ihnen keine Kosten.


Verwandte Dienstleistungen


Verwandte Dienstleistungen

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen