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Geburt

Beschreibung

Beurkundung von Geburten

Um Ihr Kind nach Geburt bei verschiedenen Stellen (z.B. Familienkasse) anmelden zu können, benötigen Sie eine Geburtsurkunde. Diese Urkunde erhalten Sie nach der Beurkundung vom Standesamt des Geburtsortes Ihres Kindes. Voraussetzung für die Beurkundung ist die Anzeige der Geburt, die innerhalb von einer Woche erfolgen muss. Hat die Entbindung in der Kinderklinik in Sankt Augustin stattgefunden, wird die Anzeige von dort veranlasst. Sollten Sie ihr Baby jedoch in Sankt Augustin daheim zu Welt gebracht haben, liegt die Pflicht zur Anzeige bei Ihnen.

Nach der Beurkundung erhalten Sie bis zu drei gebührenfreie Bescheinigungen.

Diese benötigen Sie für die Beantragung von Elterngeld oder Kindergeld sowie zur Gewährung von Mutterschaftsgeld (Vorlage bei der Krankenkasse der Mutter).


Erforderliche Unterlagen

Dies hängt im Einzelfall von Ihrem Familienstand oder Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Es ist auf jeden Fall sinnvoll vor der Geburt Ihres Kindes mit dem Standesamt Kontakt aufzunehmen, wenn

  • die Mutter verheiratet, aber der Ehemann nicht Vater des Kindes ist
  • Sie nicht miteinander verheiratet sind
  • Sie noch nicht volljährig sind
  • Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit haben
  • Ihre Ehe im Ausland geschlossen wurde
  • Sie keinen gemeinsamen Ehenamen führen

Sollten Sie nur im Besitz ausländischer Urkunden sein, so lassen Sie diese bitte vor der Geburt des Kindes übersetzen. Zugelassene Übersetzer nennt Ihnen das Oberlandesgericht Köln. Erkundigen Sie sich bitte bei den Mitarbeitern des Standesamtes, ob die ausländische Urkunde mit einer besonderen Beglaubigung (Apostille oder Legalisation) versehen sein muss.


Amt/Fachbereich

Standesamt


Kosten

Die Ausstellung einer Geburtsurkunde (DIN A 4 bzw. DIN A 5 für das Stammbuch) kostet 10 Euro, jede weitere Urkunde im gleichen Format kostet 5 Euro.


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Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen