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Eheschließung - Anerkennung ausländischer Entscheidungen
Beschreibung
Eine im Ausland getroffene Entscheidung in Ehesachen (z.B. Scheidung) muss für den deutschen Rechtsbereich anerkannt werden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf prüft anhand der vorgelegten Unterlagen, ob die Voraussetzungen für die Anerkennung vorliegen. Die Bearbeitung dauert bis zu drei Monate. Die Anerkennung der ausländischen Entscheidung benötigen Sie beispielsweise für die
- Prüfung der Ehefähigkeit bei der Anmeldung der Eheschließung bzw. bei der Anmeldung zur Begründung der Lebenspartnerschaft
- Prüfung der Ehefähigkeit bei Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
- Geburtsbeurkundung
- Sterbefallbeurkundung
- Eintragung der Scheidung in das Eheregister
Erforderliche Unterlagen
Die benötigten Unterlagen variieren je nach Einzelfall. Bitte erkundigen sich beim Standesamt welche Dokumente vorgelegt werden müssen.
Amt/Fachbereich
Standesamt
Kosten
Es ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 Euro beim Standesamt und eine weitere Gebühr, die von Ihrem Einkommen abhängig ist, beim Oberlandesgericht Düsseldorf zu entrichten.
Verwandte Dienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
- Standesamt
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- Markt 1
- 53757 Sankt Augustin
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- Telefon:
02241 243-312 - Fax:
02241 24377-312 - E-Mail:
standesamt@sankt-augustin.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Standesbeamtin
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Telefon: +49 2241 243-311
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E-Mail: sabine.aretz@sankt-augustin.de
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Position: Standesbeamtin
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Telefon: +49 2241 243-310
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Position: Standesbeamtin
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Telefon: +49 2241 243-312
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Position: Standesbeamtin
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Telefon: +49 2241 243-317
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