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Eheschließung - Anerkennung ausländischer Entscheidungen

Beschreibung

Eine im Ausland getroffene Entscheidung in Ehesachen (z.B. Scheidung) muss für den deutschen Rechtsbereich anerkannt werden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf prüft anhand der vorgelegten Unterlagen, ob die Voraussetzungen für die Anerkennung vorliegen. Die Bearbeitung dauert bis zu drei Monate. Die Anerkennung der ausländischen Entscheidung benötigen Sie beispielsweise für die

  • Prüfung der Ehefähigkeit bei der Anmeldung der Eheschließung bzw. bei der Anmeldung zur Begründung der Lebenspartnerschaft
  • Prüfung der Ehefähigkeit bei Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
  • Geburtsbeurkundung
  • Sterbefallbeurkundung
  • Eintragung der Scheidung in das Eheregister

Erforderliche Unterlagen

Die benötigten Unterlagen variieren je nach Einzelfall. Bitte erkundigen sich beim Standesamt welche Dokumente vorgelegt werden müssen.


Amt/Fachbereich

Standesamt


Kosten

Es ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 Euro beim Standesamt und eine weitere Gebühr, die von Ihrem Einkommen abhängig ist, beim Oberlandesgericht Düsseldorf zu entrichten.


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