BIS: Suche und Detail

Baugenehmigung

Beschreibung

Die Errichtung, die Änderung und die Nutzungsänderung baulicher Anlagen sowie die anderer Anlagen und Einrichtungen bedürfen der Baugenehmigung, soweit die Landesbauordnung nichts anderes bestimmt.


Rechtsgrundlagen

Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)


Erforderliche Unterlagen

  • Lageplan
  • Auszug aus dem Katasterkartenwerk
  • Bauzeichnungen
  • Berechnung der Nutzfläche
  • Baubeschreibung
  • Berechnung des umbauten Raums
  • Stellplatznachweis
  • ggf. Barrierefreikonzept
  • ggf. Brandschutzkonzept
  • ggf. weitere Unterlagen, falls diese zur Beurteilung des Bauvorhabens erforderlich sind

Alle Bauvorlagen sind mindestens dreifach einzureichen. Für den Antrag, die Baubeschreibung und die Betriebsbeschreibung sind die amtlichen Vordrucke zu verwenden.


Amt/Fachbereich

Fachdienst Bauaufsicht


Fristen

Die Baugenehmigung erlischt, wenn innerhalb von drei Jahren nach Erteilung der Genehmigung mit der Ausführung des Bauvorhabens nicht begonnen wird. Das gleiche gilt, wenn die Bauausführung für mehr als ein Jahr unterbrochen ist.
Die Gültigkeitsdauer kann auf schriftlichen Antrag jeweils bis zu einem Jahr verlängert werden.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit des Bauantrages ist insbesondere von der Art, der Lage und dem Umfang des Bauvorhabens abhängig. Die Bearbeitungszeit für Wohnhäuser beträgt in der Regel ca. 6 bis 8 Wochen, wenn alle Bauvorlagen vollständig sind und keine Umplanungen erforderlich werden.


Hinweise und Besonderheiten

Bitte nutzen Sie für Anfragen/Auskünfte die nachfolgenden Kontaktmöglichkeiten:

Stadtteil Ort
Tel.: 02241/243-274
E-Mail: Bauordnungsrecht-Ort@sankt-augustin.de

Stadtteil Birlinghoven
Tel.: 02241/243-353
E-Mail: Bauordnungsrecht-Birlinghoven@sankt-augustin.de

Stadtteil Buisdorf
Tel.: 02241/243-353
E-Mail: Bauordnungsrecht-Buisdorf@sankt-augustin.de

Stadtteil Hangelar
Tel.: 02241/243-288
E-Mail: Bauordnungsrecht-Hangelar@sankt-augustin.de

Stadtteil Meindorf
Tel.: 02241/243-493
E-Mail: Bauordnungsrecht-Meindorf@sankt-augustin.de

Stadtteil Menden
Tel.: 02241/243-288
E-Mail: Bauordnungsrecht-Menden@sankt-augustin.de

Stadtteil Mülldorf
Tel.: 02241/243-493
E-Mail: Bauordnungsrecht-Muelldorf@sankt-augustin.de

Stadtteil Niederpleis
Tel.: 02241/243-602
E-Mail: Bauordnungsrecht-Niederpleis@sankt-augustin.de


Kosten

Die Gebühr für die Entscheidung über die Erteilung einer Baugenehmigung richtet sich nach dem Allgemeinen Gebührentarif des Gebührengesetzes NRW sowie der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW).


Verwandte Dienstleistungen


Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen