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Sozialhilfe

Beschreibung

Seitens der Stadt Sankt Augustin besteht eine Zuständigkeit für die Leistungsgewährung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII) Sozialhilfe insbesondere im Bereich der

  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel (§§ 27 – 40 SGB XII),
  • der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel (§§ 41 – 46a SGB XII),
  • der Hilfen zur Gesundheit nach dem Fünften Kapitel (§§ 47 – 52 SGB XII),
  • der Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel (§§ 61 – 66 SGB XII) sowie
  • der Hilfe in anderen Lebenslagen nach dem Neunten Kapitel (§§ 70 – 74 SGB XII), hier u. a. die Übernahme von Bestattungskosten (§ 74 SGB XII).

Rechtsgrundlagen

Sozialgesetzbuch Teil XII


Amt/Fachbereich

Fachdienst Soziales


Hinweise und Besonderheiten

Um einen reibungslosen Ablauf bei einer persönlichen Beratung zu gewährleisten, vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail einen Termin. Die Kontaktdaten finden Sie unter "zuständige Kontaktperson".

Servicezeiten: 
Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr
Montag: 14:00 bis 18:00 Uhr
Dienstag und Mittwoch: 08:30 bis 12:00 Uhr nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II, sogenannte Hartz IV-Leistungen, erhalten erwerbsfähige Hilfeempfänger, durch das Jobcenter Rhein-Sieg, Geschäftsstelle Sankt Augustin.


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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen