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Gewerbeanmeldung

Beschreibung

Alle Gewerbetreibenden müssen ihr Gewerbe gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit dem Gewerbeamt anzeigen (Gewerbeanmeldung nach § 14 Abs. 1 Gewerbeordnung).

Unter Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung versteht man jede erlaubte, auf Gewinnerzielung gerichtete, nicht nur gelegentlich ausgeübte selbständige Tätigkeit mit Ausnahme der Urproduktion, Verwaltung eigenen Vermögens und der freien Berufe (Achtung: Der Begriff eines Freiberuflers im Steuerrecht ist nicht identisch mit dem Begriff der freien Berufe im Gewerberecht. Erkundigen Sie sich im Zweifel bitte beim Gewerbeamt.)


Rechtsgrundlagen

Gewerbeordnung (GewO), Gewerbeanzeigeverordnung (GewAnzV)


Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • bei ausländischen Personen Reisepass sowie Aufenthaltserlaubnis (nur bei ausländischen Personen außerhalb der Europäischen Union); ohne Gewerbesperrvermerk
  • bei juristischen Personen einen aktuellen Handelsregisterauszug, persönliche Angaben des Geschäftsführenden sowie aller Gesellschafter
  • Erlaubnis bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten, z. B. Spielhallen-, Gaststätten-, Bewachungs-, Makler oder Versteigerererlaubnis, Güterkraftverkehr usw.
  • bei handwerklichen Tätigkeiten: Handwerkskarte
  • bei überwachungspflichtigem Gewerbe nach § 38 Gewerbeordnung (An- und Verkauf von Unterhaltungselektronik, Kraftfahrzeugen, Edelmetallen, Schmuck oder Altmetallen, Auskunftserteilung über Detekteien, Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften, Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften, Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich des Schlüsseldienstes sowie Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlbezogener Öffnungswerkzeuge): Auszug aus dem Gewerbezentralregister und Führungszeugnis (beides zu beantragen beim Einwohnermeldeamt/Bürgerservice Ihrer Wohnortgemeinde)
  • gegebenenfalls eine schriftliche Vollmacht

Amt/Fachbereich

Gewerbeüberwachung


Hinweise und Besonderheiten

Alternativ können Sie Ihre Gewerbeanmeldung (bzw. Abmeldung, Ummeldung) mit Kopien der erforderlichen Unterlagen auch an die De-Mail-Adresse: Gewerbeanmeldung@sankt-augustin.de-mail.de übersenden (eine eigene De-Mail-Adresse wird benötigt) oder Ihr Gewerbe über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW online anmelden. 


Kosten

Es entsteht Ihnen eine Verwaltungsgebühr zwischen 13 Euro und 33 Euro.

Sollten Sie Ihre Gewerbeanmeldung mit den benötigten Unterlagen per Post oder auf dem elektronischen Weg einreichen, erhalten Sie einen Gebührenbescheid über die Höhe der entstandenen Verwaltungskosten. Die Gebühr ist unter Angabe der Gebührennummer (siehe Gebührenbescheid) auf ein Konto der Stadtkasse der Stadt Sankt Augustin zu überweisen.


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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen