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Verpflegungskosten in städtischen Kitas

Beschreibung

Die Verpflegungskosten sind einkommensunabhängig. Die Höhe der Verpflegungskosten in den städtischen Kindertageseinrichtungen beträgt 77,21 Euro monatlich. Die Gebühr ist zum Ersten eines jeden Monats fällig. Fällt die Aufnahme oder Entlassung eines Kindes in einen laufenden Monat, so wird die Gebühr anteilig erhoben.

Fehlzeiten berechtigen nicht zur Ermäßigung der Gebühr. Über Ausnahmen von Fehlzeiten von mindestens sechs zusammenhängenden Tagen innerhalb eines Kalendermonats wird auf Antrag entschieden. Dies bedeutet, dass das Kind an mindestens sechs aufeinanderfolgenden Verpflegungstagen nicht am Essen teilgenommen hat. Den Antrag stellt Ihnen die jeweilige städtische Kindertageseinrichtung zur Verfügung. Wochenenden, Feiertage und Ferienzeiten gelten nicht als Verpflegungstage. Für diese Zeiten erfolgt keine Erstattung.

Über einen Erstattungsantrag wird nur entschieden, wenn dieser schriftlich von den Eltern vorliegt. Anträge können Sie in den Kindertageseinrichtungen stellen.

Die oben erläuterten Fehlzeiten sind von der Einrichtungsleitung zu bestätigen und werden von dieser an die Stadt Sankt Augustin weitergeleitet.


Amt/Fachbereich

Elternbeiträge


Hinweise und Besonderheiten

Allgemeine Informationen für Empfänger von Sozialhilfe nach dem SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag:

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) oder Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe), Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, können auch so genannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft erhalten.

Alle Familien, die trotz Bedürftigkeit keine Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, können durch den Härtefallfonds "Alle Kinder essen mit" unterstützt werden.


Verwandte Dienstleistungen


Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen